Ohne geht es nicht...
MitGehen als privater Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus. Dies gilt sowohl für Personen-, Tier- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Rucksack, Mobiltelefon, Bekleidungsstücke etc.)
Der Veranstalter setzt voraus, dass gegen eine Teilnahme an den Wandertouren und Spaziergängen keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken.
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer wird gegen den Veranstalter und die TourenbegleiterInnen der Wandertouren und den Spaziergängen keinerlei Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen-, Tier- und Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen.
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern generell empfohlen.

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